Anfrage: Finanzielle Mittel für Ortsteile

Anfragen und Anträge, Anfrage von weimarwerk bürgerbündnis, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 05.04.2017

22.03.17 –

Anfragen und Anträge, Anfrage von weimarwerk bürgerbündnis, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 05.04.2017

Im § 45 Absatz 6 der Thüringer Kommunalordnung heißt es u.a. " …Die Gemeinde hat dem Ortsteil zur Erfüllung seiner Aufgaben finanzielle Mittel im angemessenen Umfang in der Haushaltssatzung zur Verfügung zu stellen. Sofern der Gemeinderat keine abweichende Festsetzung beschließt, entspricht ab Beginn des Haushaltsjahres 2017 die Höhe dieser finanziellen Mittel fünf Euro je Einwohner im Ortsteil mit Ortsteilverfassung zum 31. Dezember des jeweiligen Haushaltsvorvorjahres. Ab Beginn des Haushaltsjahres 2018 verändert sich der in Satz 6 genannte Betrag jährlich nach Maßgabe der im Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaats Thüringen veröffentlichten Preisentwicklungsrate …"

Der Oberbürgermeister wird um Beantwortung nachfolgender Fragen gebeten:

  1. In welcher Haushaltsstelle des Haushaltsplanes der Stadt Weimar für das Jahr 2017 wurden die oben beschriebenen finanziellen Mittel in welcher Höhe etatisiert?
  2. Wie erfolgt die Vergabe der gesetzlich festgeschriebenen Mittel an die jeweiligen Ortsteile?
  3. Welche Aufgaben sind aus Sicht der Verwaltung mit den benannten Mitteln durch die Ortsteile zu erfüllen? Gibt es aus Sicht der Verwaltung inhaltliche Einschränkungen in der Verwendung?
  4. Mit welchem Haushaltsansatz rechnet die Verwaltung für das Jahr 2018 in diesem Bereich?

[Antwort der Stadtverwaltung lesen]

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Anfragen und Anträge | Haushalt und Finanzen