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22.03.17 –
Anfragen und Anträge, Anfrage von weimarwerk bürgerbündnis, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 05.04.2017
Im § 45 Absatz 6 der Thüringer Kommunalordnung heißt es u.a. " …Die Gemeinde hat dem Ortsteil zur Erfüllung seiner Aufgaben finanzielle Mittel im angemessenen Umfang in der Haushaltssatzung zur Verfügung zu stellen. Sofern der Gemeinderat keine abweichende Festsetzung beschließt, entspricht ab Beginn des Haushaltsjahres 2017 die Höhe dieser finanziellen Mittel fünf Euro je Einwohner im Ortsteil mit Ortsteilverfassung zum 31. Dezember des jeweiligen Haushaltsvorvorjahres. Ab Beginn des Haushaltsjahres 2018 verändert sich der in Satz 6 genannte Betrag jährlich nach Maßgabe der im Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaats Thüringen veröffentlichten Preisentwicklungsrate …"
Der Oberbürgermeister wird um Beantwortung nachfolgender Fragen gebeten:
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