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28.07.24 –
Pressemitteilung, Kreisverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Weimar
"Wer die Großplakate in Weimar, von OB Kleine gemeinsam mit dem CDU-Direktkandidaten gesehen hat, kann sich berechtigterweise fragen: Verletzt dies das Neutralitätsgebot?", so Maximilian Volz, Vorstandsmitglied der Weimarer Grünen.
"Der Oberbürgermeister einer Stadt ist Teil der Exekutive und hat als Organ des Staates gemäß Art. 21 Abs. I GG das Neutralitätsgebot zu beachten. Dieses Gebot ist vor allem vor dem Hintergrund der Chancengleichheit der politischen Parteien von Bedeutung.
Fragt sich, ob der frisch gewählte Weimarer Oberbürgermeister wirklich ein OB für Alle oder nur für eine Partei ist.
Wir freuen uns auf einen fairen Wahlkampf – auf einen Wettbewerb um die besten Ideen für unsere Stadt und für Thüringen. Und auf einen Wahlkampf, bei dem sich alle an die Regeln halten.
Wir Grüne wollen uns im Landtag für konsequenten Klimaschutz, soziale Gerechtigkeit, gute Bildung und eine offene Gesellschaft stark machen. Wir sind auf die inhaltliche Ideen der CDU gespannt."
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Demokratie und Gerechtigkeit | Partei | Pressemitteilung Weimar KV | Weimar KV | Weimar Vorstand