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10.11.18 –
Marie Juchacz auch heute noch Vorbild: Grüne rufen zu Kampf für Demokratie und Gleichberechtigung auf
Pressemitteilung, Kreisverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Weimar, 10.11.2018
Am Montag jährt sich die Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland zum 100. Mal. Mehr als 80 Prozent der Frauen nahmen dieses demokratische Grundrecht am 19. Januar 1919 dann erstmals wahr - sie durften wählen und gewählt werden. Eine bedeutende Person im Kampf um Frauenrechte und Gleichberechtigung ist die Sozialpolitikerin Marie Juchacz.
Daran erinnert Bärbel Fiedler, Historikerin und Schatzmeisterin der Weimarer Bündnisgrünen: "Marie Juchacz war die erste Frau und weibliche Abgeordnete, die jemals in einem deutschen Parlament eine Rede gehalten hat! Hier in Weimar sprach sie am 19. Februar 1919 vor der Nationalversammlung, die damals in unserem Theater tagte, und in die sie im gleichen Jahr zusammen mit 36 anderen Frauen erstmals gewählt wurde. Marie Juchacz hat mit ihrer Beteiligung an der Begründung der ersten deutschen Demokratie Geschichte geschrieben! Richtigerweise ist unser Stadtratssaal in Weimar nach ihr benannt. Sie erinnert uns aber auch daran, dass sich Frauen hier in Deutschland wie überall auf der Welt ihre Rechte - bis heute - hart erkämpfen müssen."
Denn auch 100 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts ist die Gleichberechtigung noch nicht verwirklicht. Dazu Ann-Sophie Bohm-Eisenbrandt, ebenfalls Vorstandsmitglied des Kreisverbandes Weimar von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: "Von einer wirklichen Gleichberechtigung der Frauen sind wir auch in Deutschland noch weit entfernt. Noch immer besteht ein bedeutender Unterschied in der Bezahlung von Männern und Frauen, leisten Frauen mehr unbezahlte Arbeit und haben seltener politische Ämter. Ob auf Bundes- und Landesebene oder hier in Weimar – nirgendwo stellen Frauen auch nur annähernd 50 Prozent der Abgeordneten. Auch in anderen Bereichen wie Wirtschaft, Sport und Kultur kommen Frauen und ihre Lebenswirklichkeit in entscheidenden Positionen noch viel zu oft nicht vor."
Gemeinsam erklärt der Vorstand der Bündnisgrünen in Weimar daher: "Wir rufen alle Frauen auf: Lasst Euch von patriarchalen Strukturen nicht unterkriegen und einschüchtern! Nehmt Euer demokratisches Recht wahr, geht wählen und stellt Euch zur Wahl! Mischt Euch in den politischen Diskurs ein und sagt Eure Meinung! Denn unsere Demokratie kann nur dann gut funktionieren, wenn auch die Interessen von Frauen eingebracht und berücksichtigt werden."
Hintergrund: Am 12. November 1918 verkündet der Rat der Volksbeauftragten in seinem Aufruf "An das deutsche Volk": "Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen." Wenige Wochen später, am 30. November 1918 verankert der Rat das aktive und passive Wahlrecht für alle Bürgerinnen und Bürger in der Verordnung über die Wahl zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung. Damit erlangt das Wahlrecht für Frauen in Deutschland erstmals Gesetzeskraft.
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