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Angesichts der Sparzwänge will die Grüne Stadtratsfraktion auch bei den Kindertagesstätten nicht auf soziale Gerechtigkeit verzichten und schlägt aus diesem Grund folgende Veränderungen zur Förderrichtlinie für Kindertagesstätten vor:
Die ersten vier Beitragsstufen, die im Anhang zur Förderrichtlinie für Kindertagesstätten definiert sind, sollen gestrichen werden.
Bisher mussten Eltern ab 755€ Einkommen KiTa-Beiträge zahlen. Das ist weniger als Hartz-IV-Niveau. In der Neufassung müssen Eltern erst ab 1278€ Einkommen zahlen. „Unsere Vorschläge bieten mehr soziale Gerechtigkeit, als die derzeitige Regelung“ erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Mitglied des Jugendhilfeausschusses, Katharina Spiel. Die Änderung der Gesetzeslage auf Landes- und Bundesebene hat das beitragsfreie erste Jahr nach Ansicht der Grünen Fraktion unnötig gemacht.
Zudem soll auch die Gleichbehandlung von Selbstständigen und ArbeitnehmerInnen ermöglicht werden, indem vermerkt werden soll, dass die Nettobezüge der Eltern zur Berechnung des Beitrages herangezogen werden.
In Zukunft sollen die Elternbeiträge zentral und unkompliziert von der Verwaltung eingezogen werden. Da die derzeitige Regelung zum Einbehalt der Elternbeiträge seitens der Träger zugunsten von Pauschalen gestrichen wurde, bietet sich diese Möglichkeit an. „Für die Kindertagesstätten ist es für die Erziehung der Kinder nicht notwendig, die Einkommensverhältnisse der Eltern zu kennen“, so Spiel weiter.
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