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Die Stadt Weimar ist immer noch nicht in der Lage, die in der der EU-Richtlinie 2008/50/EG (Luftqualitätsrichtlinie) festgelegten Feinstaubhöchstwerte einzuhalten. Die EU hat nun angekündigt, vor dem Europäischen Gerichtshof Klage einzureichen.
Im Jahr 2007 wurde der Luftreinhalteplan der Stadt erstellt. Er enthält verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität vor allem der belasteten Straßenzüge. Einiges davon wurde umgesetzt, genug war es offenbar nicht. Weitere Maßnahmen hätten entwickelt und umgesetzt werden müssen, das unterblieb aber.
Nun soll ein Nachtfahrverbot für LKWs geplant werden. Bündnis 90/DIE GRÜNEN fragen jedoch: Warum ist das nicht schon längst verwirklicht? Unklar bleibt auch, warum seitens des Bürgermeister einer Umweltzone immer noch so vehemente Ablehnung entgegenschlägt, wenn andere Maßnahmen
nicht ausreichend sind. Jede Bürgerin, jeder Bürger hat ein Recht darauf, dass die Werte der EU-Richtlinie eingehalten werden, die gesundheitlichen Gefährdungen durch den Feinstaub für die BürgerInnen Weimars sind real. Die Stadtverwaltung hat die unmittelbare Pflicht der Umsetzung der Richtlinie.
Für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN ergeben sich drei klare Forderungen, die schnell zu realisieren sind: Nachtfahrverbot für LKWs, Einrichtung einer Umweltzone innerhalb des Stadtringes, Umbau des Sophienstiftsplatzes, da dieser einer der Hauptbelastungspunkte ist.
Weimar als Kulturstadt, als Touristenmagnet, sollte alles daran setzen, den unrühmlichen Titel Thüringer Feinstaub-Meister schnell los zu werden.
Die Grüne Stadtratsfraktion hat, um die Versäumnisse der Verwaltung zu klären, eine diesbezügliche Anfrage eingereicht.
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