20.01.2009: Bündnis 90/DIE GRÜNEN bringen dringlichen Antrag in Stadtrat ein: Abstimmungsverhalten der städtischen Vertreter im DNT muß einheitlich erfolgen

Sehr geehrte Vertreter von Presse, Funk und Fernsehen,

die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN hat für den morgigen Stadtrat soeben einen dringlichen Antrag zum Abstimmungsverhalten der städtischen Vertreter im Aufsichtsrat des Deutschen Nationaltheaters eingebracht:

Der Antragstext lautet:

Der Stadtrat beschließt:

  1. Die städtischen Vertreter im Aufsichtsrat des Deutschen Nationaltheater werden aufgefordert, gemäß § 1 Abs. (2) der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Weimar in der gültigen Fassung vom 23.05.07 einheitlich über die Berufung des Intendanten ab 2010 abzustimmen.
  2. Alle Erklärungen von Aufsichtsrats-Mitgliedern stehen in diesem Punkt unter Genehmigungsvorbehalt der Gesellschafterin.

Die Dringlichkeit begründet sich aus der angekündigten Abstimmung über die Verlängerung des Intendantenvertrages mit Herrn Märki am 27. Januar. Anlaß des Antrages sind die Verlautbarungen von einigen Aufsichtsratsmitgliedern, die alle der CDU angehören. Gemäß geltender Rechtslage haben die entsandten Aufsichtsratsmitglieder zwar zum Wohle der Gesellschaft zu entscheiden, dürfen sich aber auch nicht gegen den Willen der entsendenden Gesellschafterin, der Stadt Weimar, stellen. Den Willen formuliert letztlich der Stadtrat als Gesellschafterversammlung mehrheitlich.

 

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