Antrag: Entbauung des EOW-Geländes gezielt voranbringen und zur Chefsache machen

Anfragen und Anträge, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 09.12.2020

24.11.20 –

Anfragen und Anträge, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 09.12.2020

Der Stadtrat beschließt:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die vollständige Renaturierung des ehemaligen EOW-Geländes voranzutreiben und zur politischen Priorität zu machen. Dazu verbleibt Gelände mitsamt der Gebäude vollständig in städtischer Hand und wird verstärkt als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmenfläche im Rahmen des regionalen Ausgleichsflächenpools der ImpulsRegion der Region „Erfurt – Weimar – Jena“ beworben. Auch die Nutzung von LEADER-Mitteln soll geprüft werden.

Das bereits gestartete B-Plan-Verfahren „Hospitalwiese – Safranwiese – Pferdeweiden“ (letzter definierter Verfahrensschritt: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger in 2012) soll fortgeführt, der bereits erarbeitete B-Plan in Entwurfsfassung aktualisiert und umgehend zur Abstimmung im Stadtrat vorgelegt werden.

 

 

 

Begründung:

Für den Rückbau des EOW-Geländes besteht ein rechtskräftiger Aufstellungsbeschluss eines B-Planes „Große Hospitalwiese – Safranwiese – Pferdeweiden“ seit 1992. Laut Aussage der Stadtverwaltung liegt seit langem ein Entwurf vor. Unabhängig davon verfolgte die Stadt Weimar seit Kauf des Grundstückes des ehem. EOW-Geländes konsequent dessen vollständige Renaturierung, spätestens jedoch seit Verhinderung eines Tennisleistungszentrums durch die Stadtgesellschaft. Seit dem Versprechen des CDU-Oberbürgermeisters Dr. Klaus Büttner von 1992 „daß von den Gebäuden des EOW kein einziger Stein mehr übrigbleiben wird“ gab es 28 Jahre lang keine öffentlichen Überlegungen ein Gebäude des EOW Geländes zu erhalten. Im Gegenteil, alle Handlungen und Veröffentlichungen verfolgten dieses Ziel.

In Summe aller vorliegenden Aussagen und Beschlüsse seit 1992 (vgl. Anfragen der Fraktionen und Antworten der Stadtverwaltung zum Thema) müsste die Renaturierung durch die Stadt lediglich proaktiv betrieben werden, um das finale Ziel, Abriss aller Gebäude, Herstellung des Flutmuldensystems und Absenkung des Geländes auf das natürliche Niveau, zu erreichen.

Ein Umsetzungskonzept legt fest, welche Maßnahmen geeignet sind, gezielt Projekte auf das EOW-Areal zu holen bzw. zu lenken, und listet geeignete Finanzierungsmöglichkeiten auf. Dabei werden Prioritäten bzw. logische zeitliche Abfolgen und Kausalitäten dargestellt. Um zum Beispiel Förderprogramme akquirieren zu können, bildet der Beschluss des B-Planes „Große Hospitalwiese – Safranwiese – Pferdeweiden“ die Voraussetzung. (s. DS 2011/028).

Neben Ausgleichsmaßnahmen für Vorhaben der Stadt Weimar selbst wie dem Ausbau der Radwege oder Weimarer Baugebiete, sollen wie bereits geplant bzw. in Aussicht gestellt Ausgleichsflächen und -maßnahmen in dem regionalen Ausgleichsflächenpool der ImpulsRegion der Region „Erfurt – Weimar – Jena“ angemeldet und landesweit publiziert und aktiv beworben werden.

Die Beantragung von LEADER-Mitteln soll umfassend und auf verschiedene Förderschwerpunkte hin geprüft werden. Das EOW-Areal im Ortsteil Oberweimar-Ehringsdorf ist als Förderregion für ländliche Entwicklung eingestuft. Das EOW-Gelände muss nach mehreren Kriterien bewertet werden: Hochwasserschutz, Artenschutz, Artenvielfalt, Biotopverbund, Klima- und Umweltschutz, Frischluftzufuhr, Kulturhistorie sind relevante Faktoren, die dem Gelände überregionale Bedeutung verleihen.

Die Stadtverwaltung Weimar soll ihr die Umsetzung des Stadtratsbeschlusses tatkräftig weiter verfolgen.

Auszüge aus ausgewählten Drucksachen:

DS 2019 / 113 / F vom 10.04.2019
„Es ist weiterhin geplant, Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffen im EOW-Gelände durchzuführen. So beinhaltet zum Beispiel der Bebauungsplan B INST 13 „Bauhaus-Museum/Am Weimarhallenpark“ in seiner textlichen Festsetzung eine umfangreiche Renaturierungsmaßnahme eines Grabenabschnitts im Bereich des EOW-Geländes.“

In der Drucksache 2018/165/F – Anfrage „Erweiterung Hochwasserschutz – Wiederaufruf der DS 116/2013 und der DS 201/2016“ - macht die Stadtverwaltung die vollständige Realisierung des Flutmuldensystems vom Abriss der beiden alten Industriehallen abhängig, „der bislang an der Finanzierbarkeit scheiterte“.

Für 2023 ist der Abriss einer dieser Hallen als Kompensationsmaßnahme für den Bau des Regenrückhaltebecken an der Hundewiese vorgesehen.


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