Anfrage: Umsetzung "Konzept vor Preis - Grundsatzbeschluss zur Vergabe von städtischen Immobilien und Grundstücken" in 2020 und Beteiligung des Stadtrates

Anfragen und Anträge, Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 04.12.2019

18.11.19 –

Anfragen und Anträge, Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 04.12.2019

Der Stadtrat hat am 05.12.2018 mit der Drucksache 2018/53a mit großer Mehrheit beschlossen, die Vergabe von städtischen Immobilien und Grundstücken grundsätzlich nach Konzept vor Preis zu erledigen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt den Oberbürgermeister:

1. Welche Immobilien oder Grundstücke plant die Stadt Weimar in 2020 im Konzeptverfahren zu vergeben?

2. Welche Immobilien oder Grundstücke plant die Stadt Weimar in 2020 nicht nach Konzept zu vergeben und warum nicht?

3. Wie wurde oder wird bei der Übertragung von Immobilien oder Grundstücken der Stadt an städtische Beteiligungen die Vorgabe aus dem Beschlusstext der DS 2018/53a hinsichtlich Veräußerungen an Gesellschaften mit städtischer Beteiligung umgesetzt?
- Welche Immobilien oder Grundstücke waren bzw. werden bis Ende 2019 betroffen sein?
- Wurden Immobilien oder Grundstücke an Gesellschaften mit städtischer Beteiligung veräußert oder zur Nutzung übergeben, die nicht den Vorgaben des Beschlusstextes unterworfen wurden, wenn ja, welche und warum (bitte Angabe bis einschließlich Jahresende 2019)?

[Antwort der Stadtverwaltung lesen]

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Anfragen und Anträge | Stadtentwicklung und Bauen