Anfrage: Ungeteilter Raum? - Baumaßnahmen Goetheplatz

Anfragen und Anträge, Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 21.07.2021

07.07.21 –

Anfragen und Anträge, Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 21.07.2021

Die in diesen Tagen beginnende Baumaßnahme der Sanierung des Goetheplatzes im Bereich der Bushaltestellen verspricht wenig Innovation in der Verkehrsplanung. Nach den der Fraktion bekannten Plänen werden allein die Fahrbahn- und Gehwegoberflächen erneuert und barrierefrei gestaltet. Von einem von der Beigeordneten für Bauwesen einst geäußerten Vision eines "Shared Space" als eines gleichberechtigt von Fußgänger*innen, Radfahrer*innen sowie Auto- und Busverkehr genutzten Platzes ist keine Rede mehr.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt deshalb die Stadtverwaltung:

    1. Wie ist der Stand der angedachten dritten, mittig zwischen den beiden Ampelanlagen angeordneten Querung für ÖPNV-Umsteigende, die für mehr Sicherheit sorgen sollte?
    2. Falls diese Querung doch nicht gebaut wird, auf welchem Wege wird die Stadtverwaltung stattdessen für mehr Sicherheit beim Umsteigen sorgen, da die Wenigsten den Weg über die Ampelanlagen wählen?
    3. Ist geplant, beim nahezu zeitgleichen Eintreffen der Busse am Knotenpunkt Goetheplatz die beiden flankierenden Ampelanlagen simultan auf rot für den motorisierten Verkehr zu schalten, um für drei Minuten ein sicheres Umsteigen auch zwischen den Bussen zu gewährleisten? Falls nein, warum nicht?
    4. Warum ist die ursprüngliche Idee einer zukunftsgerichteten Verkehrsplanung auf dem Goetheplatz z.B. in Form eines "Shared Space" von der Stadtverwaltung nicht in Betracht gezogen oder wieder verworfen worden, sodass hier und an anderen Stellen verkehrspolitisch allenfalls der "Status Quo" erneuert wird?

 

Diese Anfrage wurde mit folgender Begründung abgewiesen:

"Nach Prüfung unserer Rechtsabteilung möchte ich Ihnen zu der Anfrage "Ungeteilter Raum? - Baumaßnahmen Goetheplatz" folgendes mitteilen.
Verkehrsplanung ist eine Aufgabe des Stadtrates gemäß § 22 Abs. 3 ThürKO i.V.m. § 2 ThürKO, da es sich dabei um eigene Aufgaben handelt. Die Festlegung von Einzelmaßnahmen, wie hier die angeordnete Querung für ÖPNV-Umsteigende, ist jedoch eine Festlegung der Straßenverkehrsbehörde als untere Landesbehörde im übertragenen Wirkungskreis, zu dem der Stadtrat kein Befassungsrecht hat. Dies gilt für alle Einzelmaßnahmen der 4 Fragen. Ein Befassungsrecht ist nicht gegeben, somit wird die Anfrage nicht auf die Tagesordnung gestellt. Wir bitten um Verständnis.
ggz. Sachgebietsleiterin Büro Stadtrat"

 

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