Anfrage: Mindestbreite von Gehwegen in Weimar

Anfragen und Anträge, Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 05.05.2021

21.04.21 –

Anfragen und Anträge, Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 05.05.2021

34 Prozent der Wege in Weimar werden zu Fuß erledigt, im Umkreis von einem Kilometer sogar 71 %. Doch laut dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) stellen zu schmale Gehwege häufig ein Hindernis für zu Fuß Gehende dar und beeinträchtigen dadurch die Verkehrssicherheit. Nach Angaben der Bundesregierung (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-fusswegeplanung-1800308, Stand Oktober 2020) sollen Gehwege „grundsätzlich mit dem Regelmaß von 2,50 Meter Breite geplant werden. Die veraltete Vorgabe eines Mindestmaßes von 1,50 Meter existiert schon lange nicht mehr - weder im aktuellen Regelwerk noch in der Straßenverkehrs-Ordnung und der entsprechenden Verwaltungsvorschrift.“ Diese Breite ist nötig, um auch Begegnungsverkehr zwischen Menschen im Rollstuhl, mit Kinderwagen oder Rollator zu ermöglichen.

Aus aktuellem Anlass, u.a. aufgrund von Anfragen von Bürger*innen, fragt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Oberbürgermeister:

  1. Welche Straßen in der Weimarer Kernstadt haben Gehwege mit einer Mindestbreite von 2,50 Metern, wie von der Bundesregierung als Mindestmaß vorgegeben werden und um welchen Anteil in Prozent der Straßen mit Gehwegen handelt es sich dabei?
  2. Welche Straßen in der Weimarer Kernstadt haben Gehwege mit einer Mindestbreite von 1,50 Metern, was bis in die 1970er Jahre als Norm galt und um welchen Anteil in Prozent der Straßen mit Gehwegen handelt es sich dabei?
  3. Bei welchen Bauprojekten der letzten zwei Jahre in der Kernstadt wurde bei Gehwegen von der Mindestbreite von 2,50 Meter abgewichen und warum?
  4. Welche Maßnahmen ergreift die Stadtverwaltung, um die Sicherheit für alle Benutzer*innen von Gehwegen zu erhöhen, wenn die Gehwege schmaler sind als in den Fragen 1 und 2 behandelt?
  5. Welche Möglichkeiten haben Fußgänger*innen, um eine Einschränkung ihres Verkehrsraumes durch zum Beispiel Falschparkende, Radfahrer*innen oder Mülltonnen ahnden zu lassen?

 

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Anfragen und Anträge | Verkehr