Mehr als 50.000 Verstöße gegen die StVO jährlich in Weimar

Verkehrssicherheit in Weimar muss besser werden Pressemitteilung, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Weimarer Stadtrat, 19.01.2022

19.01.22 –

Verkehrssicherheit in Weimar muss besser werden

Pressemitteilung, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Weimarer Stadtrat, 19.01.2022

Das erfolgreiche Zustandekommen des Bürger*innenbegehrens "Radentscheid Weimar" soll am 26. Januar durch den Stadtrat formal bestätigt werden - dann könnten mögliche Verhandlungen zur Umsetzung beginnen. "Es werden hoffentlich Verhandlungen zugunsten der Sicherheit aller am Straßenverkehr Beteiligten, denn das ist in Weimar bitter nötig", wünscht sich Fraktionsvorsitzender Andreas Leps.

Besonders Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung sind ein Sicherheitsrisiko. Die Antwort auf die bündnisgrüne Anfrage zu verhängten Bußgeldern im Straßenverkehr wies aus, dass es in Weimar 73.153 geahndete Fälle* in 2019 bzw. 56.752 in 2020 gab - somit 200 bzw. 155 registrierte Fälle* täglich.

"Das 'Überschreiten der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit' und 'Parken im Halteverbot' gehören dabei zu den häufigsten Verstößen", fasst Leps zusammen. "Gerade diese Verstöße beeinträchtigen die Verkehrssicherheit massiv. Es ist daher richtig, dass die Stadtverwaltung die Einhaltung der Verkehrsregeln kontrolliert. Doch es ist noch deutlich Luft nach oben. Besonders das Parken in Kreuzungsbereichen ist ein Problem für Kinder, aber auch für Menschen mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollatoren. Seit der Novelle der StVO im Herbst letzten Jahres ist es außerdem verboten, auf Radschutzstreifen zu halten. Dies wird in Weimar jedoch bislang kaum kontrolliert."

"Wir appellieren an alle Verkehrsteilnehmer*innen, insbesondere die Autofahrer*innen, sich an die Verkehrsregeln zu halten und gegenseitige Rücksichtnahme ernst zu nehmen. Diese bestehen aus gutem Grund und sollen insbesondere schwächere Verkehrsteilnehmer*innen schützen. Nur deren Einhaltung kann die Sicherheit im Straßenverkehr für jeden einzelnen gewährleisten."

*) entspricht der Zahl der verhängten Verwarn- und Bußgelder

 

 

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