Antrag: "Strategischen Flächenankauf ermöglichen"

Anfragen und Anträge, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 04.03.2020

18.02.20 –

Anfragen und Anträge, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 04.03.2020

Der Stadtrat beschließt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat eine Strategie für den geplanten Flächenfonds (s. VmHH 2020 /EP 8 / 88000.93205) zur Beschlussfassung vorzulegen. Diese Strategie schreibt fest, nach welchen Kriterien Flächen für potentielle Bau- und Gewerbegrundstücke, für Ausgleichs- und Renaturierungsmaßnahmen sowie Spiel- oder Sportflächen in Weimar durch die Stadt angekauft und entwickelt werden sollen.

Das Strategiepapier soll dem Stadtrat zur Befassung rechtzeitig vor dem Ankauf, Verkauf oder Entwicklung von ersten Flächen vorgelegt werden.

Begründung:

Grundstücke sind wesentliche Bestandteile des „Tafelsilbers“ einer Stadt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßen daher die Idee, mithilfe eines Flächenfonds den gezielten Ankauf von Grundstücken in Weimar zu ermöglichen, aktives Flächenmanagement zu betreiben und damit die Stadtentwicklung voranzubringen. Mithilfe dieses Fonds können und sollten nicht nur Flächen für den Bau von Wohngebäuden, sondern auch für Zwecke des Naturschutzes, der Wirtschaftsförderung, der Sport- und Freiflächenentwicklung oder für städtische Infrastruktur erworben werden. Auch ein gezielter Ankauf von Flächen zum Ausgleich erfolgter Bodenversiegelungen ist denkbar und erstrebenswert.

Der Ankauf neuer Grundstücke sollte angesichts der eingeschränkten finanziellen Ressourcen der Stadt jedoch sehr überlegt und strategisch erfolgen. Daher ist es sinnvoll und notwendig, noch vor dem Ankauf erster Flächen eine solche Strategie zu entwickeln, die festlegt, nach welchen Kriterien und Prioritäten der Ankauf von Grundstücken sowie die damit einhergehende Infrastukturentwicklung erfolgen soll. Der Oberbürgermeister sollte daher den Entwurf des Strategiepapiers rechtzeitig dem Stadtrat zur Diskussion und Beschlussfassung vorlegen. Nur so kann gewährleistet werden, dass Grundstücke mit der wünschenswerten Effektivität angekauft und entwickelt werden können und damit der Stadtentwicklung dienen.

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Anfragen und Anträge | Haushalt und Finanzen | Stadtentwicklung und Bauen