Antrag: Gesellschafterweisung zur Ausschreibung der Immobilie Graben 2

Anfragen und Anträge, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 04.12.2019

18.11.19 –

Anfragen und Anträge, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 04.12.2019

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister in seiner Funktion als Gesellschafter der Stadtwirtschaft Weimar GmbH, die laufende Ausschreibung der Immobilie am Graben 2 zu stoppen und eine Neuausschreibung zu veranlassen. Die Neuausschreibung des Objektes ist zwingend als Konzeptvergabe mit Festpreisverfahren gemäß des Stadtratsbeschlusses vom 05.12.2018 mit der Drucksache 2018/53a/A (Grundsatzbeschluss zur Vergabe von städtischen Immobilien und Grundstücken - Konzept vor Preis) anzusetzen.

Begründung:
Städtische Immobilien sind das kommunale Tafelsilber. In seinem Beschluss vom 05.12.2018 (DS 2018/53a/A) hat der Stadtrat daher beschlossen, kommunale Liegenschaften und Grundstücke nur noch nach Konzept und nicht nach Höchstpreis zu vergeben. Dieser Beschluss gilt auch für städtische Beteiligungen und damit auch für die Vergabe der Immobilie am Graben 2. Desweiteren liegt das Objekt im Sanierungsgebiet Innenstadt und darf nur zum Festpreisverfahren, nicht zum Höchstpreisverfahren vergeben werden. Um Schaden von der Gesellschaft abzuwehren und ein faires und transparentes Vergabeverfahren zu gewährleisten, sollte die Ausschreibung daher gestoppt und neu aufgerollt werden.

Kategorie

Anfragen und Anträge | Stadtentwicklung und Bauen