Antrag: Konzept vor Preis - Grundsatzbeschluss zur Vergabe von städtischen Immobilien und Grundstücken

Anfragen und Anträge, Anfrage der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SPD, eingereicht zur Stadtratssitzung am 14.03.2018

28.02.18 –

Anfragen und Anträge, Anfrage der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SPD, eingereicht zur Stadtratssitzung am 14.03.2018

Der Stadtrat beschließt:

Bei Vergabe von Immobilien und Grundstücken, die der Stadt Weimar ganz oder teilweise gehören, an Dritte wird – im Rahmen der geltenden rechtlichen Normen – die Anwendung des Höchstpreisverfahren mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen.
Stattdessen werden jeweils geeignete und angemessene Vergaben nach Konzept bevorzugt. Dabei ist der Verkehrswert zugrundezulegen. Neben einer Vergabe von längerfristigen Nutzungsrechten können auch andere Formen, zum Beispiel Verkauf angewandt werden. Die Konzepte sollen dabei u.a. aufzeigen, inwieweit die Planungen für die betreffenden Grundstücke oder Immobilien sich in städtebauliche, sozialräumliche oder andere Rahmenplanungen der Stadt einfügen bzw. entsprechende Strukturen des Stadtgebietes aufnimmt.

Das Verfahren nach Konzept wird auch, soweit rechtlich möglich, bei Eigenbetrieben und Beteiligungen der Stadt Weimar angewandt.

Jede Vergabe von Immobilien oder Grundstücken unter Zugrundelegung eines anderes als eines Konzeptverfahrens, insbesondere ein Verkauf nach dem Höchstpreisverfahren, bedarf für jeden Einzelfall einer gesonderten Beschlussfassung des Stadtrates bzw. im Falle von Beteiligungen des jeweiligen Aufsichtsgremiums.

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