Antrag: Mehr Transparenz in den städtischen Firmen – Bezüge der Geschäftsführungen veröffentlichen

Anfragen und Anträge, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 21.07.2021

07.07.21 –

Anfragen und Anträge, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 21.07.2021

Der Stadtrat beschließt:

  1. Der Stadtrat bittet den Oberbürgermeister, mit den Geschäftsführungen aller Gesellschaften mit städtischer Beteiligung, der Eigenbetriebe sowie der Zweckverbände Gespräche dahingehend zu führen, dass die Bezüge der einzelnen Geschäftsführer*innen veröffentlicht werden können. Auf eine weitere Anwendung des § 286 Abs. 4 HGB soll dafür mit Wirkung ab dem Jahr 2022 verzichtet werden.
    Für die Offenlegung der Bezüge der Geschäftsführung der DNT GmbH – Staatstheater Thüringen bittet der Stadtrat den Oberbürgermeister, mit der Landesregierung entsprechende Gespräche zu führen, mit dem Ziel, diese ebenfalls ab 2022 offenzulegen.
  2. Bei der Neubestellung von Mitgliedern der Geschäftsführung aller Gesellschaften mit städtischer Beteiligung, der Eigenbetriebe sowie der Zweckverbände ist durch das zuständige Gremium die Zustimmungserklärung der Mitglieder zur Offenlegung der jeweiligen Vergütung einzuholen. Bei einer Wiederbestellung soll auf eine entsprechende Zustimmungserklärung hingewirkt werden.
  3. Die Bezüge der Geschäftsführer*innen werden im Anhang zum Jahresabschluss sowie im jährlichen Beteiligungsbericht der Stadt Weimar veröffentlicht.
    Dabei soll nach Zustimmung der Betroffenen die Gesamtvergütung jedes Mitglieds der Geschäftsführung individualisiert, d. h. unter Namensnennung, veröffentlicht werden. Die Gesamtvergütung soll getrennt nach Grundvergütung, erfolgsabhängiger Vergütung und sonstigen geldwerten Vorteilen dargestellt werden. In der Veröffentlichung soll auch über eine Ruhegehaltszusage zusammengefasst berichtet werden. Ferner soll die Gesamtsumme sämtlicher Vergütungen angegeben werden, die einem Mitglied der Geschäftsleitung von Dritten im Hinblick auf diese Tätigkeit gewährt werden, insbesondere für die Übernahme von Tätigkeiten in Organen von Unternehmen.

 

Begründung:

Die Bezüge des Ministerpräsidenten und aller Minister*innen und Staatssekretär*innen sind aus dem Landeshaushalt ableitbar. Die Bezüge der Intendant*innen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind ebenso nachvollziehbar veröffentlicht.
Die Bezüge des Oberbürgermeisters, des Bürgermeisters, der Beigeordneten oder von Amtsleiter*innen der Stadtverwaltung können mit Hilfe des Haushaltes in Kombination mit Vergütungstabellen für den öffentlichen Dienst und gesetzlichen Rahmenbestimmungen hergeleitet werden.
Die Gesellschaften mit städtischer Beteiligung, Eigenbetriebe oder Zweckverbände leisten gute und wichtige Arbeit für die Stadtgesellschaft. Welche Vergütung bekommen die Geschäftsführer*innen der Gesellschaften mit städtischer Beteiligung, der Eigenbetriebe oder der Zweckverbände, die oftmals mit wichtigen Aufgaben der Daseinsvorsorge betraut sind bzw. im öffentlichen Auftrag tätig sind, für ihre gute Arbeit? Hier gilt es, Offenheit zu zeigen und Transparenz herzustellen.
Gerade weil diese Gesellschaften, Eigenbetriebe oder Zweckverbände im öffentlichen Auftrag oder mit öffentlichen Mitteln oder öffentlichen Gütern arbeiten, ist eine Geheimhaltung der Bezüge nicht sinnvoll. Eine Anwendung der Bestimmung des Handelsgesetzbuches (§ 286 Abs. 4 HGB) soll daher alsbald, jedenfalls ab 2022, möglichst ausgeschlossen werden.

Der Antrag folgt wesentlich den Grundsätzen der guten Unternehmens- und Beteiligungsführung des Freistaats Thüringen (Public Corporate Governance Kodex), der mit der Veröffentlichung im Thüringer Staatsanzeiger am 18. September 2017 in Kraft getreten ist.

 

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