Anfrage: Antikorruptionsbeauftragter der Stadt Weimar

Anfragen und Anträge, Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 17.06.2020

03.06.20 –

Anfragen und Anträge, Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 17.06.2020

In der Antikorruptionsrichtlinie vom Januar 2019 empfiehlt das Land Thüringen öffentlichen Stellen unter anderem, einen Antikorruptionsbeauftragten zu benennen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN fragt daher die Stadtverwaltung:

  1. Welchen organisatorischen Stellenwert hat der Antikorruptionsbeauftragte der Stadt Weimar innerhalb der Verwaltung? Wo findet er sich im Organigramm der Stadtverwaltung?
  2. Der Antikorruptionsbeauftragte kann nur effektiv arbeiten, wenn seine Empfehlungen auch berücksichtigt werden – welche Verbindlichkeit haben die Empfehlungen des Beauftragten? Wer entscheidet über ihre Umsetzungen?
  3. Wann wird der Beauftragte tätig (aus eigenem Antrieb, auf Nachfrage…)?
  4. Beabsichtigt die Stadtverwaltung wie in der Richtlinie empfohlen, die Kontaktdaten des Beauftragten zu veröffentlichen, so dass auch Bürger*innen sich an diesen wenden können? Wenn ja: wann und wo ist mit einer Veröffentlichung zu rechnen? Wenn nein: Warum nicht?
  5. Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Stadtverwaltung, um Korruption zu vermeiden?

[Antwort der Stadtverwaltung steht noch aus]

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