Radentscheid Weimar - Zukunft oder Stillstand?

29.01.23 –

Pressemitteilung, Kreisverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Weimar, 29.01.2023

Zur kommenden Sitzung des Stadtrats am 1.2.2023 stehen erneut die Ziele des erfolgreichen Bürgerbegehrens „Radentscheid Weimar“ zur Abstimmung. Nachdem der vorige Antrag im letzten Jahr mit knapper Mehrheit nicht angenommen wurde, gibt es nun einen neuen Anlauf.

„Die Förderung aber auch die Erfüllung der bestehenden Bedürfnisse des Fuß- und Radverkehrs in unserer Stadt stellen einen wichtigen Baustein nicht nur zur Bekämpfung der Klimakrise dar, sondern auch zur Verkehrsentlastung der Innenstadt, auch für Autofahrer:innen, zur Reduktion von Lärm- und Abgasemissionen, zur Verbesserung der allgemeinen Verkehrssicherheit, zur Förderung der öffentlichen Gesundheit und nicht zuletzt zur Schaffung neuer öffentlicher sozialer Räume“, so Janek Bevendorff, Mitglied des Kreisvorstands BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Weimar.

„Leider war es in der Sache nicht möglich, zu einer Einigung mit den Fraktionen Weimarwerk-FDP und CDU zu kommen, weshalb nun ein Gegenentwurf ebenfalls zur Abstimmung steht. Nach unserer Einschätzung verkennt dieser Antrag sowohl das Potential als auch die Bedürfnisse des Fuß- und Radverkehrs. Die Ergänzung des Punktes ‚Durchgängig befahrbares Radwegenetz‘ durch den Zusatz ‚im Rahmen der verkehrstechnischen Möglichkeiten‘ fasst die geänderte Vorlage gut zusammen und zeugt von generellem Unwillen, Zugeständnisse gegenüber schwächeren und besonders schützenswerten Verkehrsteilnehmer:innen zu machen.“

„Eine Neuverteilung des öffentlichen Raums auf Kosten des ruhenden Kfz-Verkehrs ist generell nicht mehr vorgesehen, was insbesondere in der historischen Altstadt einem Quasi-Stopp des Ausbaus baulich getrennter Radinfrastruktur gleichkäme. Anstatt eigene Infrastruktur zu erhalten, wird der Radverkehr folglich weiter auf Fußwege oder deutlich zu schmale Radschutzstreifen verbannt. Eine Antwort, wie so provozierte Konflikte zwischen Verkehrsteilnehmer:innen künftig gelöst werden sollen, bleibt der Antrag schuldig. Nicht zuletzt die ersatzlose Streichung des Passus zu reduzierten Wartezeiten für Fuß- und Radverkehr beim Queren und Abbiegen an Knotenpunkten verfestigt den Eindruck, dass es in diesem Antrag in Wahrheit weniger um die Stärkung des Radverkehrs in Weimar geht, als vielmehr um die Wahrung der Privilegien des Kfz-Verkehrs.“

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