Antrag: Ausweitung der Ortsteilverfassung auf die Gesamtstadt

Anfragen und Anträge, Anfrage der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SPD, eingereicht zur Stadtratssitzung am 14.03.2018

28.02.18 –

Anfragen und Anträge, Anfrage der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SPD, eingereicht zur Stadtratssitzung am 14.03.2018

Der Stadtrat beschließt:

  1. Der Stadtrat wünscht die Ausweitung der Ortsteilverfassung auf die gesamte Stadt Weimar. Er stellt daher grundsätzlich fest, dass die § 3 und 4 der Hauptsatzung der Stadt Weimar, insbesondere die Ortsteilverfassung auf alle Teile der Stadt Weimar ausgeweitet werden sollen.
  2. Dazu ist es notwendig, die Stadtteile der Kernstadt in § 1 (3) der Hauptsatzung und alle weiteren bisher nicht von § 3 der Hauptsatzung erfassten Teile der Stadt, wie die Ettersbergsiedlung, so neu zu gliedern, dass eine Geltung der Ortsteilverfassung möglich wird. Dies könnte sich an statistischen Bezirken oder anhand der bestehenden Stadtteileinteilung in § 1 (3) der Hauptsatzung orientieren.
  3. Die Umsetzung soll so erfolgen, dass die Wahlen zu den Ortsteilräten in allen Teilen der Stadt parallel zu den Wahlen des Stadtrates im Jahr 2019 erfolgen können. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende Juni 2018 einen konkreten Vorschlag dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Begründung:

Eine Ausweitung der Ortsteilverfassung auf das gesamte Stadtgebiet beendet die Ungleichbehandlung der Bürger*innen je nach Wohnadresse. Die Bürger*innen, die in Stadtteilen ohne eigenen Ortsteilrat leben, können bisher vergleichsweise weniger Einfluss auf das Geschehen in ihrem Orts- oder Stadtteil nehmen, als die Bürger*innen, die in Stadtteilen mit eigenem Ortsteilrat leben. Somit können manche Bürger*innen ihre Ideen und Vorstellungen für die Belange in ihrem direkten nahen Umfeld auf diesem Weg einbringen oder sich sogar selbst aktiv in einem Ortsteilrat engagieren, was anderen Bürger*innen wiederum so nicht offen steht. Diese Ungleichbehandlung soll behoben werden. Eine Ausweitung der Ortsteilverfassungen auf alle Stadt- und Ortsteile wäre daher ein beachtlicher Beitrag zur Stärkung der Demkokratie und für das gesellschaftliche Zusammenleben in den jeweiligen Orts- und Stadtteilen sowie im gesamten Stadtgebiet Weimars.

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