Anfrage: Umsetzung "Konzept vor Preis - Grundsatzbeschluss zur Vergabe von städtischen Immobilien und Grundstücken" ein Jahr nach Inkrafttreten

Anfragen und Anträge, Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 04.12.2019

18.11.19 –

Anfragen und Anträge, Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 04.12.2019

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Grundsatzbeschlusses zur Vergabe von städtischen Immobilien und Grundstücken - Konzept vor Preis - mit großer Mehrheit im Stadtrat am 5.12.2018 mit der Drucksache 2018/53a beschlossen, kann eine erste Bilanz gezogen werden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt dazu den Oberbürgermeister:

1. Bei welchen Grundstücken bzw. Immobilien der Stadt fand der Grundsatzbeschluss zur vorrangigen Vergabe von städtischen Immobilien und Grundstücken nach dem besten Konzept bisher Anwendung, bzw. wird er bis Ende 2019 noch Anwendung finden und wie wurden dabei Grundstück bzw. Immobilie jeweils vergeben (Verkauf, Pacht, andere Nutzungsformen – welche)?

2. Wie oft und ggf. für welche Grundstücke wurden nach den im Beschlusstext vorgesehenen Ausnahmen (nach § 8 Absatz 3 der Hauptsatzung (Geschäfte der laufenden Verwaltung), nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz, nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz, für gewerbliche Liegenschaften (Vermarktung Amt für Wirtschaft und Märkte) oder mit Juristischen Personen des öffentlichen Rechts als Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts) Grundstücke und Immobilien vergeben (bitte jeweils für die fünf Spiegelstriche bis Ende 2019 die betroffenen Immobilien/Grundstücke und die Form der Vergabe auflisten).

3. Wie oft fand der Grundsatzbeschluss bei Grundstücken und Immobilien der städtischen Eigenbetriebe und Beteiligungen Anwendung, wie oft wurde er nicht angewandt und wenn nein, warum nicht? (Bitte Angaben bis Ende 2019).

[Antwort der Stadtverwaltung lesen]

Kategorie

Anfragen und Anträge | Stadtentwicklung und Bauen