Anfrage: Geplantes Baugebiet im Merketal

Anfragen und Anträge, Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 14.10.2020

29.09.20 –

Anfragen und Anträge, Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 14.10.2020

Laut Auskunft der Stadtverwaltung vom 15.07.2020 zur Drucksache 2020/159/F sollen die Grundstücke im Merketal noch in diesem Jahr an die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG) verkauft werden. Der Informationsstand im Stadtrat und in der städtischen Öffentlichkeit in dieser Angelegenheit kann jedoch in sozialer, stadtplanerischer und umweltrechtlicher Perspektive nur als unbefriedigend bewertet werden.

Da die Veräußerung durch die Stadtverwaltung aktuell nur fiskalisch begründet wird, fragt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Weimarer Stadtrat den Oberbürgermeister:

  1. Aufgrund welcher aktueller Bevölkerungs- sowie Wohn- und Flächenbedarfsprognosen mit welchen zugrundeliegenden Annahmen werden die Flächen im Merketal als Wohnungsbaugebiet geplant?
  2. Welche Bedeutung hat die durch Abstrahlung über den offenen Ackerflächen des Merketals entstehende Kaltluft bei hitzeintensiven Wetterlagen für die Kernstadt (wie beispielsweise in den Jahren 2015, 2018 und 2019) – insbesondere unter Berücksichtigung des Abflusses in die Ilmaue und weiter in Richtung Stadtzentrum?
  3. Welche Rolle spielen Entsiegelungen im unmittelbaren räumlichen Umfeld des Merketal, beispielsweise auf dem ehemaligen EOW-Gelände, für die städtische Planung von Luftleitbahnen für Frisch- und Kaltluftströme?
  4. Wie wird seitens der Stadtverwaltung sichergestellt, dass die Vergabe konform mit Beschluss 2018/053/A (Konzept vor Preis), somit mit dem besten Konzept auch u.a. in städtebaulicher oder sozialräumlicher Hinsicht stattfinden kann, wenn, so die Stadtverwaltung in den Antworten auf DS 2020/159/F, der „Verfahrensweg zum besten Konzept“ erst „gleichzeitig mit dem Verkauf“ getätigt wird?
  5. Wie werden die heutigen Anwohner*innen des Gebiets beim Verfahrensweg zum besten Konzept sowie bei der Aufgabenstellung für die Entwicklung des Gebietes eingebunden und in den weiteren Planungsprozess mit einbezogen?

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