Änderungsantrag: Umsetzung des Wohnungsmarktkonzeptes Weimar 2014 – 2018

Anfragen und Anträge, 12.03.2014

12.03.14 –

Änderungsantrag der Fraktionen CDU - Bündnis90/Die Grünen

(Hinweis: Abschnitt A. des Antragstextes ist im Wesentlichen identisch mit dem Antragstext des Basisantrages DS 020 / 2014. Lediglich das Zeitziel wurde von März 2014 auf April 2014 fortgeschrieben.)

Der Stadtrat beschließt:

A. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Stadtratssitzung im April 2014 eine Umsetzungsplanung zur Realisierungder in Tab. 5 (S. 21) des Wohnungsmarktkonzeptes genannten 14 Wohnbauvorhaben vorzulegen. Diese Planung soll hinsichtlich des Konzeptzeitraumes 2014 bis 2018 für die Umsetzungsschritte

  • Bebauungsplanung
  • Investorensuche
  • Planungs- und Bauphase
  • Bebauungsfortschritt und Bebauungsende - möglichst genaue Aussagen enthalten bezüglich der jeweiligen
  • Zeitplanung (in Halbjahres-Schritten) und
  • Finanzierungsplanung bezogen auf den Einsatz städtischer Haushaltsmittel (in Jahresscheiben).

Darüber hinaus sind die erforderlichen Maßnahmen in zeitlicher und finanzieller Hinsicht zur Entwicklung derPotentialstandorte Böckelsberg, Lindenberg und Tröbsdorf darzustellen.

B. Die Verwaltung wird beauftragt, die in Punkt 3.2 des Wohnungsmarktkonzeptes dargestellten qualitativen Ziele mit konkreten Maßnahmen zu untersetzen. Dies gilt in besonderem Masse ab dem Abschnitt "Sozialer Entmischung in den Wohnquartieren vorbeugen" (S. 23). Dabei sind die jeweiligen Maßnahmen rechtlich und finanziell zu bewerten, insbesondere jene Handlungsnotwendigkeiten, die durch besondere Typographie(Kapitalien) hervorgehoben sind.Dieser Maßnahmenkatalog ist dem Stadtrat ein halbes Jahr nach Beschlussfassung über das Wohnungsmarktkonzeptes zur Beratung und Beschlussfassung zuzuleiten. Es ist Ziel, den so beschlossenen Maßnahmenkatalog in das Wohnungsmarktkonzept zu integrieren.Zur Erarbeitung der Maßnahmen insbesondere hinsichtlich eines klimagerechten Bauens soll der Klimaschutzbeauftragte der Stadt hinzugezogen werden.

Begründung:

(Hinweis: Der erste Absatz der Begründung ist identisch mit der Begründung des Basisantrages DS 021 / 2014)

Das von der Verwaltung vorgelegte „Wohnungsmarktkonzept Weimar 2014 – 2018“ bleibt gerade zu der eigentlich wichtigsten Frage der Umsetzung des Konzeptzieles der Realisierung von 14 Wohnbauvorhaben (Tab. 5, S. 21) die notwendigen Antworten schuldig. Die Umsetzung dieses ambitionierten Konzeptzieles bedarf einer eingehenden Durchplanung der notwendigen planerischen, planungsrechtlichen, baurechtlichen und finanziellen Schritte. An diesen Antworten wird die Qualität und Aussagekraft des Wohnungsmarktkonzeptes zu messen sein.

Während der erste Teil des Wohnungsmarktkonzeptes, die Analyse, sehr detailliert erscheint, wirkt der zweite Teil, ab Punkt 2.2 Handlungsbedarfe, dagegen deutlich unkonkreter. Auch wenn die Stadt aufgrund rechtlicher und finanziellerRahmenbedingungen nur eingeschränkte Handlungsfähigkeit in diesem Bereich hat, sollten die Handlungsmöglichkeiten der Stadt dargestellt werden. Wenn es keine Handlungsmöglichkeiten für die Stadt gäbe, wäre das Wohnungsmarktkonzept nur ein wertloses Papier. Beispielsweise ist es wichtig aufzuzeigen, wie die Stadt auf die Durchsetzung „intelligenter Bauweisen“ (S. 26) dringen will. Bei der Erarbeitung von konkreten Maßnahmen für die Handlungsoptionen wird eine Zusammenarbeit mit den großen Vermietern und z.B. der Bauhaus-Universität dringend angeraten.

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