Rechtsstreit um Pressemitteilung mit Vergleich beendet

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zufrieden mit Ausgang. Gemeinsame Pressemitteilung des Kreisverbandes und der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Weimar

18.11.16 –

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zufrieden mit Ausgang..

Gemeinsame Pressemitteilung des Kreisverbandes und der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Weimar

Erfurt. Die Verhandlung zwischen dem Kreisverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Weimar und der Firma VIP Schild Security aus Jena endete heute vor dem Landgericht Erfurt mit einem Vergleich. Die Firma hatte die Partei für eine Pressemitteilung der Fraktion verklagt, in der diese die Behauptung aufgestellt hatte, dass die Firma Personen mit rechtsextremem Hintergrund beschäftigt hat. Ob dies der Fall ist, wurde letztlich nicht geklärt. Die Firma hatte heute eine Selbstverpflichtung vorgelegt, die nach eigenen Angaben alle Mitarbeiter unterschrieben haben. Damit verpflichten sich alle Angestellten und Mitarbeiter, nicht Mitglied einer rechtsextremen Partei oder Vereinigung zu sein und kein rassistisches, antisemitisches oder diskriminierendes Gedankengut während der Ausübung ihrer Tätigkeit als auch im privaten Bereich zu vertreten. Mit dieser Erklärung zeigten sich auch die Beklagten zufrieden.

"Uns war es wichtig, dass sich die Firma ihrer Verantwortung annimmt und mit dem Problem auseinandersetzt. Mit der vorgelegten Erklärung ist die Grundlage dafür geschaffen. Wir werden das genau beobachten", erklärte Manfredo Koessl für den Kreisvorstand der Grünen in Weimar.

"Mit unserer Pressemitteilung wollten wir erreichen, dass sich die Stadt Weimar der Problematik bewusst ist und sensibler bei Aufträgen agiert. Dieses Ziel haben wir erreicht. Gerade in der heutigen Zeit muss sich die Stadt ganz klar gegen rassistisches und menschenverachtendes Gedankengut stellen", so Andreas Leps, Fraktionsvorsitzender in Weimar.

"Der Vergleich hat für beide Seiten Vorteile. Die Firma hat sich nach der ersten Verhandlung mit dem Problem auseinandergesetzt und letztlich die Selbstverpflichtung vorgelegt. Das war auch im Interesse meiner Mandantschaft. Damit kommt es auf die Fragestellung, ob die Behauptung haltbar gewesen ist, nicht mehr an", äussert sich Rechtsanwalt Jürgen Kasek, der die Beklagten vertrat.

V.i.S.d.P. Andreas Leps

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