Antrag: Unentgeltliche Mitnahme von Kindern im ÖPNV

Anfragen und Anträge, Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 23.05.2018

09.05.18 –

Anfragen und Anträge, Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 23.05.2018

Der Stadtrat beschließt:

Im Bereich des Verkehrsverbundes Mittelthüringen (VMT) gelten unterschiedliche Beförderungsbedingungen für Kinder bei der Bahn und den anderen Verkehrsbetrieben. Im VMT müssen alle Kinder ab der Einschulung bis einschließlich 14 Jahren ein kostenpflichtiges Ticket nutzen, bei der Bahn nicht. Der Stadtrat beschließt daher, diesem Mißstand abzuhelfen. Dazu sollen die Beförderungsbedingungen so vereinheitlicht werden, wie es bei der Deutschen Bahn der Standard ist: Kinder bis einschließlich 14 Jahren in Begleitung eines eigenen Eltern- oder Großelternteils oder deren Lebenspartner oder des Vormundes werden unentgeltlich befördert.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

Sich im Rahmen des VMT und der städtischen Verkehrsbetriebe für eine Änderung der Beförderungsbedingungen sowie der damit in Zusammenhang stehenden Tarifbestimmungen einzusetzen.

Die städtischen Vertreter im Aufsichtsrat der Stadtwirtschaft werden gebeten, in diesem Sinne ebenfalls tätig zu werden. Gelingt es nicht, im ganzen VMT die freie Fahrt im Öffentlichen Personennahverkehr für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Begleitung eines eigenen Eltern- oder Großelternteils oder deren Lebenspartner oder des Vormundes zu ermöglichen, sollte die Stadt Weimar hier mit gutem Beispiel vorangehen und das Angebot schaffen. Der Oberbürgermeister wird in dem Falle damit beauftragt, eine Umsetzung voranzubringen. Perspektivisch soll allen Kindern bis einschließlich 14 Jahren mit oder ohne Begleitung von Erwachsenen freie Fahrt im Öffentlichen Personennahverkehr ermöglicht werden.

 

Begründung:

Derzeit gibt es eine kuriose Situation zu beobachten: Fährt eine Erwachsene/ein Erwachsener mit der Bahn zum Beispiel nach Erfurt, ist die Beförderung ihres oder seines Kindes im Alter zwischen Einschulung und dem 14. Lebensjahr mit dem Zug dann unentgeltlich möglich, wenn die oder der Erwachsene und das Kind zusammen reisen. Für die Fahrt zum Bahnhof mit dem Stadtbus aber wird ein gesondertes Ticket für das Kind benötigt. Diesem Umstand gilt es Abhilfe zu schaffen.

Auch aus Gründen der sozialen und ökologischen Daseinsvorsorge ist es sinnvoll, freie Fahrt im Öffentlichen Personennahverkehr für alle Kinder bis einschließlich 14 Jahren, zunächst mit, perspektivisch auch ohne gesonderte Begleitung von Erwachsenen zu ermöglichen. Dem dient der vorliegende Antrag.

Auszug aus den Beförderungsbedingungen des VMT:

3. Fahrtberechtigungen
3.1 Unentgeltliche Beförderung
3.1.1 Kinder Kinder unter 8 Jahren werden bis zur Einschulung (1. Schultag) unentgeltlich und ausschließlich in Begleitung Erwachsener befördert. Ab der Einschulung bis einschließlich 14 Jahre können Kinder die Tarifprodukte Kinder-Einzelfahrt, Kinder-Einzelfahrt BahnCard und Kinder-4-Fahrtenkarte nutzen. Schulpflichtige Kinder können darüber hinaus die Tarifprodukte Wochenkarte Schüler/Azubi, Monatskarte Schüler/Azubi und Abo Schüler/Azubi nutzen.

Auszug aus den Beförderungsbedingungen der DB AG:

3.7.1 Kinder bis einschließlich 5 Jahre werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert.
3.7.2 Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren werden in Begleitung zumindest eines eigenen Eltern- oder Großelternteils oder deren Lebenspartner oder des Vormundes unentgeltlich befördert, wenn von diesen Fahrkarten zum Flexpreis mit/ohne BahnCard-Rabatt oder Sparpreis mit/ohne BahnCard 25-Rabatt (Nr. 3.3) erworben und die Zahl der Kinder beim Kauf in der Fahrkarte des begleitenden Eltern- oder Großelternteils oder deren Lebenspartner nach Nr. 2.1.2 – ausgenommen im Zug - eingetragen werden. …
3.7.4 Kinder ohne eine Begleitung nach den Nummern 3.7.2 oder 3.7.3 (alleinreisende Kinder) werden zum halben Fahrpreis (Flexpreis mit/ohne BahnCard-Rabatt oder Sparpreis (mit/ohne BahnCard 25-Rabatt) (Nr. 3.3) befördert (Kinderermäßigung).

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