Antrag: Kein Gastrecht für wildtierhaltende Zirkusse auf kommunalen Flächen der Stadt Weimar

Anfragen und Anträge, Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 01.02.2017

18.01.17 –

Anfragen und Anträge, Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 01.02.2017

Der Stadtrat beschließt:

Die Stadt Weimar wird zukünftig kommunalen Flächen nur noch an (reisende) Zirkusbetriebe vermieten, die keine so genannten Wildtiere (Tiere wild lebender Art) mitführen.

Begründung:

2003, 2011 und 2016 fasste der Bundesrat jeweils eine Entschließung für ein Verbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben, aus denen hervorgeht, warum die Zurschaustellung und Haltung von Wildtieren in Zirkussen ein erhebliches Tierleid bedeutet. Amtstierärztliche Untersuchungen in Zirkussen fördern leider sehr oft erhebliche Missstände und Verstöße in der Tierhaltung zutage. Wie die Bundesregierung 2014 für das letzte Berichtsjahr 2011 mitteilte, liegt die Quote der entdeckten Missstände bei den erfolgten Kontrollen bei erschreckenden knapp 50 Prozent. Eine repräsentative Umfrage von forsa aus dem Mai 2014 zeigte, dass mehr als vier Fünftel der deutschen Bevölkerung die Auffassung vertreten, dass Wildtiere in Zirkussen nicht artgerecht gehalten werden können. 18 europäische Staaten haben zumindest bestimmte Tierarten im Zirkus verboten. Zudem stellt die Haltung von Wildtieren im Zirkus auch eine Gefahr für die Gewährleistung der Sicherheit und öffentlichen Ordnung dar, wie Ausbrüche von Tieren mit z.T. tödlichen Ausgang, wie im Juni 2015 im baden-württembergischen Buchen, zeigen.

Im Jahre 2010 beschloss der Stadtrat die DS 182/2010 mit einem Prüfauftrag an den Oberbürgermeister, in wie weit die Zurschaustellung, Mitführung bzw. der Auftritt von Wildtierarten auf kommunalen Flächen untersagt werden kann. Der OB gab die Ergebnisse der Prüfung im Schreiben vom 18.02.2011 bekannt, die besagt, dass die Stadt Weimar aus rechtlicher Sicht keine Möglichkeit einer Untersagung sieht.

Inzwischen haben in Thüringen drei Kommunen beschlossen, kommunale Flächen nicht mehr an (reisende) Zirkusbetriebe mit Wildtierarten zu vermieten: Altenburg, Eisenach und jüngst auch Erfurt (DS 1605/16).

Entsprechend sollten künftig auch in Weimar keine kommunalen Flächen für Zirkusbetriebe mit Wildtieren mehr zur Verfügung gestellt werden, um als Kommune im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten zum Tierschutz und Tierwohl beizutragen.

Kategorie

Anfragen und Anträge | Umwelt